Die DGUV Vorschrift 3 ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in
Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 ist für alle Unternehmen vorgeschrieben.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet anhand einer Prüfung aller elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen. Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden
· vor der ersten Inbetriebnahme.
· nach einer Änderung oder Instandsetzung.
· in bestimmten Zeitabständen.
Gesetzliche Grundlagen:
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus der „Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“. Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bezieht, wird seit dem Jahr 2014 als DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften 1-84 zusammengefasst, bezeichnet.
Quelle: Wikipedia
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Wir prüfen in Ihrem Auftrag ihre elektrischen Geräte und Anlagen. Nehmen sie mit uns Kontakt auf, um schnellstmöglich weiterführende Informationen zur Durchführung der Prüfungen zu erhalten.
Was wird geprüft?
Geprüft wird alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.
Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind z.B.:
Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Trennschleifer, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Stehlampen, Registrierkassen und viele andere mehr.
Ortsfeste Anlagen sind z.B.:
Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.
Ortsfeste Maschinen sind u.a.:
Industrieöfen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw.
Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden.
Wie wird geprüft?
Mit Unterstützung durch moderne Messinstrumente werden im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durchgeführt:
1.) Sichtprüfung Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.
2.) Elektrische Prüfung / Messung. Anhand unserer Messgeräte werden folgende Größen unter Beachtung der DIN-Normen geprüft.
· Schutzleiterwiderstand
· Isolationswiderstand
· Berührungsstrom
· Schutzleiterstrom
· Differenzstrom
· Ersatzleiterstrom
3.) Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Messung
Über die Prüfung jedes Geräts wird ein Prüfprotokoll erstellt. Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand des geprüften Geräts dokumentiert. Er enthält neben den gerätespezifischen Daten wie Geräteart, Typ, Standort usw. die Prüfschritte und Ergebnisse in übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert).